Förderung der Jugendhilfe

Unterstützung im Alltag

Gemeinsam in die Zukunft!

Als gemeinnütziger Verein sind wir in der Jugendhilfe tätig. Grundlegende Aufgabe der Jugendhilfe ist es, • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Diese Ziele sollen durch einzelne Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe erreicht werden. Sie werden von öffentlichen (z. B. Jugendamt) und freien Trägern erbracht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die grundlegenden Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe sind in § 1 Abs. 3 SGB VIII bestimmt. Die dafür infrage kommenden Leistungen und Aufgaben werden in § 2 SGB VIII ausgestaltet. 1 Grundziele der Jugendhilfe Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind • die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, • die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (andere Personensorgeberechtigte, z. B. Vormund), • der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren für ihr Wohl, • der Erhalt und die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Sponsoren Über jede Mithilfe freuen wir uns, jede helfende Hand wird dringend gebraucht. Unser Projekt steckt noch in den Kinderschuhen, über Ideen, Mitwirkung oder Unterstützung, wären wir sehr dankbar. Wir sind ein gemeinnütziger, anerkannter eingetragener Verein und sind berechtigt Ihnen eine Spendenquittung ausstellen. Unser Spendenkonto: Lebensgestaltung-Leipzig e.V. Kontonummer : 104 104 3 22 4 BIC : SOLADES1GRM IBAN : DE 57 860 50 200 1041 04 3 22 4
TELEFON: 0341 3 92 87 51

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Als gemeinnütziger Verein sind wir in der Jugendhilfe tätig. Grundlegende Aufgabe der Jugendhilfe ist es, • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Diese Ziele sollen durch einzelne Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe erreicht werden. Sie werden von öffentlichen (z. B. Jugendamt) und freien Trägern erbracht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die grundlegenden Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe sind in § 1 Abs. 3 SGB VIII bestimmt. Die dafür infrage kommenden Leistungen und Aufgaben werden in § 2 SGB VIII ausgestaltet. 1 Grundziele der Jugendhilfe Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind • die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, • die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (andere Personensorgeberechtigte, z. B. Vormund), • der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren für ihr Wohl, • der Erhalt und die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Sponsoren Über jede Mithilfe freuen wir uns, jede helfende Hand wird dringend gebraucht. Unser Projekt steckt noch in den Kinderschuhen, über Ideen, Mitwirkung oder Unterstützung, wären wir sehr dankbar. Wir sind ein gemeinnütziger, anerkannter eingetragener Verein und sind berechtigt Ihnen eine Spendenquittung ausstellen. Unser Spendenkonto: Lebensgestaltung-Leipzig e.V. Kontonummer : 104 104 3 22 4 BIC : SOLADES1GRM IBAN : DE 57 860 50 200 1041 04 3 22 4

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